Seit 14. Dezember 2014 wird kontrolliert: In der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) hat die EU nämlich festgelegt, dass nun nicht nur für Fertigpackungen, sondern auch für unverpackte und lose Lebensmittel die Kennzeichnung von Zutaten mit allergener oder Unverträglichkeiten auslösender Wirkung verpflichtend ist.
Aus Service für unsere Kunden stellen wir hier daher detaillierte Datenblätter mit allen Angaben zum Download bereit.